Sondergepäck auf Flugreisen: Das solltest Du bei der Fahrradmitnahme beachten

Was sind die wichtigsten Bestimmungen bei der Fahrradmitnahme und was passiert, wenn Sportausrüstung verloren geht? Passend zum Start der Sommerferien findest Du in diesem Beitrag die wichtigsten Regeln und Verfahren der Fluggesellschaften beim Transport von Sondergepäck, wie beispielsweise Fahrrädern, Surfbrettern oder Golfequipment.

Das Reisen mit besonderen Gepäckstücken kann eine ziemliche Herausforderung sein, denn es gibt einige spezielle Regeln und unterschiedliche Verfahren der Fluggesellschaften, die Urlauber kennen und einhalten sollten. Das Travel-Tech-Unternehmen AirHelp (www.airhelp.de) klärt Reisende auf:

Prüfe die Richtlinien der Fluggesellschaft: Verschiedene Fluggesellschaften haben unterschiedliche Richtlinien für den Transport von Sportgeräten. Informiere Dich vor der Reise über die spezifischen Richtlinien der Fluggesellschaft, mit der Du fliegst. In diesen Richtlinien sind in der Regel die erlaubten Sportgeräte, Größen- und Gewichtsbeschränkungen sowie die damit verbundenen Gebühren aufgeführt. Die Bestimmungen einiger Airlines findest Du hier.

Sportgepäck separat dazubuchen: Wenn Du für den Flug buchst, muss die Sportausrüstung beim separat deklariert werden, fällt also nicht unter die normalen Gepäckbestimmungen. In der Regel haben die Airlines Buchungsoptionen für diese Art von Sondergepäck, die man dann einfach auswählen kann (Fahrrad / Surfbrett / Golfbag).

Richtig packen: Vergewissere Dich, dass das Rad sicher verpackt ist, um Schäden während des Transports zu vermeiden - am besten im Hartschalenkoffer oder in einer speziellen Fahrradtasche. Mittlerweile gibt es auch Fahrradtaschen, in denen Du Dein Triathlonrad verpacken kannst, ohne das komplette Lenkerockpit auseinander nehmen zu müssen. Die gängigsten Hersteller für Fahrradkoffer oder Taschen sind Scicon, B&W oder Evoc.

Größen- und Gewichtsbeschränkungen kennen: Achte auf die Größen- und Gewichtsbeschränkungen, die die Fluggesellschaft für Sportgeräte vorschreibt. Für übergroßes oder zu schwere Gegenstände können zusätzliche Gebühren anfallen oder besondere Abfertigungsmodalitäten erforderlich sein.

Besondere Abfertigung: Sondergepäck wird normalerweise nicht am Schalter mit dem regulären Gepäck aufgegeben, meistens gibt es eingene Sondergepäckschalter. Reihenfolge: erst am Schalter den Check-In durdaführen und das reguläre Gepäck aufgeben, danach zur Sondergepäckaufgabe.

Früh ankommen: Komme frühzeitig am Flughafen an, um genügend Zeit für die Abfertigung und eventuelle zusätzliche Formalitäten für die Sportausrüstung haben. So kannst Du sicherstellen, dass Dein Fahrrad ordnungsgemäß abgefertigt und rechtzeitig in das Flugzeug verladen wird.

Prüfe, ob eine Gepäckversicherung sinnvoll ist: Ziehe bei der Buchung ggf. auch eine Reiseversicherung in Betracht, die Deine Sportausrüstung gegen Verlust, Beschädigung oder Diebstahl während des Transports absichert. So bist Du bei unvorhergesehenen Zwischenfällen beruhigt und finanziell abgesichert.

Überprüfe Dein Gepäck bei der Ankunft: Überprüfe unbedingt Deine Sportausrüstung bei der Ankunft an Ihrem Zielort auf Schäden oder Anzeichen von unsachgemäßer Handhabung. Wenn Du etwas bemerkst, melde es sofort der Fluggesellschaft und dokumentiere den Schaden, wenn möglich, mit Fotos.

Das müssen Reisende wissen, wenn die Sportausrüstung verloren geht

„Bei Gepäck mit Sportausrüstung treten Menschen normalerweise ihre Reise für einen bestimmten Grund an: Sie möchten ihre Zeit mit Sportaktivitäten verbringen. Wenn Fahrrad oder Surfbrett bei der Ankunft nicht am Flughafen sind, können Urlauber den eigentlichen Zweck der Reise also nicht genießen. Daher sollten Betroffene zunächst die Ausrüstung, die sie benötigen, mieten, bis das Gepäck geliefert wird – auch wenn es sich dabei um den gesamten Zeitraum handelt. Anschließend können Sportler die Leihgebühr von der Fluggesellschaft einfordern. Dabei ist es wichtig, die Quittung aufzubewahren“, erklärt Pedro Miguel Madaleno, Rechtsexperte bei AirHelp.

Madaleno ergänzt: „Falls Fahrrad oder Surfbrett innerhalb von 21 Tagen nicht mehr auftauchen, können Reisende neben der Leihgebühr eine Erstattung in Höhe des Werts der Ausrüstung beantragen. Dies erfolgt im Rahmen des üblichen Prozesses für verloren gegangenes Gepäck. Gegebenenfalls wird dafür ein Kaufbeleg des Gegenstands benötigt. Der Kauf eines neuen Sportgeräts auf Kosten der Fluggesellschaft ist in jedem Fall keine Lösung. Diese Option gilt in der Regel für wesentliche Gegenstände, wie etwa Alltagskleidung und Hygieneartikel.“

MaterialRadfahren

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